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Sich hinter dem Recht zu verstecken………….

11. März 2016

Sich hinter dem Recht zu verstecken………….

 Zaun zu nahe an Grenze gebaut: Abriss

Zaun zu nahe an Grenze gebaut: Einspruch abgelehnt

SANKT PANTALEON. Zuzügler Hans-Eckhard Kroder ist erzürnt, weil er den neuen Zaun wieder entfernen soll.

96 Seiten dick ist der Akt bereits, in dem es um einen Streit zwischen dem Neu-Pontigoner Hans-Eckhard Kroder und dem Bürgermeister Valentin David (ÖVP) geht. Ein Drahtzaun ist Grund für den Zwist. Er war auch bei der gestrigen Gemeinderatssitzung Thema, die Entscheidung fiel nach Redaktionsschluss und wird auf nachrichten.at ergänzt. Zu nahe an der Grundgrenze habe Kroder den Zaun errichtet, weshalb er entfernt werden müsse, erläutert der Bürgermeister.

Es gibt bereits einen Bescheid des Bürgermeisters, der erste Bauinstanz ist, dass der Zaun entfernt werden muss. Dagegen hat Kroder berufen und über diese Berufung wurde gestern im Gemeinderat abgestimmt. “Ich gehe davon aus, dass sie abgelehnt wird”, sagte Bürgermeister David im Vorfeld.

60 Zentimeter mindestens

SPÖ-Gemeindevorstand Wolfgang Schneider und FPÖ-Gemeindevorstand Josef Schmidlechner kündigten an, dass ihre Fraktionen sich der Stimme enthalten werden. Entscheidend ist demnach das Verhalten der Mandatare der Offenen Gemeindeliste. 2011 ist Kroder in sein neues Haus in St. Pantaleon gezogen. 2014 hat er angesucht, eine Granitsteinleiste zehn Zentimeter innerhalb der Grundgrenze errichten zu dürfen. Es wurde genehmigt und erledigt. Dann habe die Gemeinde noch genehmigt, dass er direkt dahinter schmale Säulen – Kroder nennt sie Poller – aufstellt und diese mit Ketten verbunden werden dürfen. Doch Kroder hat statt der Ketten einen Drahtzaun errichtet. “Bei der Bauverhandlung sprechen wir das Thema Zaun immer an. Zäune müssen bei Straßen 60 Zentimeter hinter der Grundgrenze, in der Kurve einen Meter dahinter errichtet werden. Das steht auch im Baubescheid von Herrn Kroder”, erklärt der Bürgermeister. “Es geht doch nur um Einsichtnahme. Ich habe ja eh keine dichte Thujenhecke gesetzt”, vermutet Kroder Willkür und betont, dass das Drahtgeflecht durchsichtig ist. Bei Kroders Grundstück sei eine Kreuzung. Man sehe nur von vorn durch den Zaun, nicht aber von der Fahrbahn aus, erwidert David.

Keine Kulanzlösung

Wenn er an der vorgeschriebenen Distanz eine dichte Thujenhecke pflanze, wäre die Sicht für Autofahrer noch viel schlechter”, argumentiert Kroder und fügt an, dass ihm der Bürgermeister in einem Gespräch versprochen habe, in seinem – Kroders – Sinn zu entscheiden. Das mit der Kulanzlösung stimme so nicht, entgegnet Bürgermeister David. Das habe sich auf eine Straßenbeleuchtung bezogen, die noch auf Kroders Grund stehe und bis Ende März versetzt werde.

Der aktuelle ist übrigens nicht der erste Streit zwischen dem Zugezogenen und der Gemeinde. Auch bei einer möglichen Nahversorger-Ansiedlung in der Nachbarschaft hat sich Kroder mit einer Unterschriftenaktion zur Wehr gesetzt. Falls der Gemeinderat die Beschwerde Kroders ablehnt und dieser wieder beeinsprucht, gehe die Sache weiter in die nächste Instanz, das Land, bleibt David gelassen.

ANMERKUNG der SPÖ St. Pantaleon

  • Die Mitglieder der SPÖ Fraktion haben sich der Stimmen enthalten da sehr viele Punkte unklar sind. Der Akt ist mittlerweile ca. 100 Seiten stark. Es wurden Aussagen vor der Wahl vom Bürgermeister getroffen, wie z. B. “Es im Sinne von Herrn Kroder zu erledigen.” Diese Aussage wird abgestritten – daher steht Aussage gegen Aussage. Es gibt von der Gemeinde die Genehmigung für eine Granitsteinleiste und Poller (ein Pfahl aus Metall oder Holz). Aber nicht für den Zaun.
  • Leider sind hier schon sehr viele Emotionen im Spiel, dadurch fällt eine objektive Beurteilung schwer.
  • Laut dem Schreiben der IKD (Direktion für Inneres und Kommunales des Landes Oö.) bzw. der Aufsichtsbehörde des Landes gibt es folgende Stellungnahme:

Für uns als Aufsichtsbehörde stellt sich schon die Frage, ob das Problem nicht auch so gelöst werden kann, dass beide Seiten aufeinander zugehen und einvernehmlich zu einer rechtlich vertretbaren Lösung gelangen.

  • Durch die Genehmigung der Granitsteinleiste und der Poller kann man nachvollziehen, dass Herr Kroder im guten Glauben den Zaun errichtet und nicht bewusst ein Gesetz gebrochen hat.
  • Zu überlegen ist, ob dieser Zaun nicht eine gute Alternative gegenüber einer Thujenhecke ist, denn dann würde die Sicht wirklich eingeschränkt sein.

 

 

 

 

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