Gerechtigkeit versus Ignoranz
Wir als SPÖ Fraktion beabsichtigen nicht andere Fraktionen schlecht zu machen, wir wollen hier nur die Arbeitsweise und das Stimmverhalten anderer politischen Parteien aufzeigen und die Bevölkerung informieren.
Zusammenarbeit ist uns wichtig, daher sind wir bemüht “gemeinsam” mit allen Fraktionen an Problemen zu arbeiten.
Hier ein Fall wo unsere Zusammenarbeit schlichtweg ignoriert wurde!
In der Gemeinderatssitzung vom 23. Juli 2014 wurde unter den Tagesordnungspunkten
verhandelt und beschlossen. |
Im Dezember 2014 hat Vizebürgermeister Wolfgang Schneider bei der Gemeinde um die unterschriebenen Verträge mit der Firma Stiegl für seine Ablage gebeten. Nach Erhalt wurden diese von ihm geprüft und es sind Vertragsänderungen aufgefallen. |
In der Gemeinderatssitzung vom 09. Dezember 2014 hat Vizebürgermeister Wolfgang Schneider unter “Allfälliges” auf diese Tatsache aufmerksam gemacht. Die Antwort von Bürgermeister Valentin David war, er habe keine Ahnung wie es zu diesen Änderungen gekommen ist – er wird sich den Fall anschauen. Nach der Gemeinderatssitzung gab es eine Anfrage von der Gemeinde an die Firma Stiegl mit der Bitte um Klärung des Sachverhaltes. Die Anfrage ergab, dass die Änderungen auf Wunsch der Gemeinde durchgeführt wurden. |
In der Gemeinderatssitzung vom 17. März 2015 wurde von der SPÖ Fraktion nochmals auf die derzeitig ungültigen Verträge mit der Firma Stiegl hingewiesen. Bürgermeister Valentin David hat bei dieser Gemeinderatssitzung mitgeteilt, dass er die Verträge prüfen hat lassen und die Änderungen hätten keinen besonderen Einfluss auf die Gemeinde! |
Nach mittlerweile einem Jahr der Ignoranz haben wir als SPÖ Fraktion am 24. Juni 2015 eine Aufsichtsbeschwerde beim Land OÖ eingereicht. Am 4. September 2015 haben wir folgendes Schreiben vom Amt der Oö. Landesregierung retour bekommen. |
Auszug aus dem Schreiben vom Amt der Oö. Landesregierung – Direktion Inneres und Kommunales
Dazu teilen wir aus rechtlicher Sicht mit, dass eine Änderung eines im Gemeinderat beschlossenen Vertrages keinesfalls rechtlich unerheblich ist. Der Bürgermeister ist gemäß § 59 Oö. GemO 1990 verpflichtet, die von den Kollegialorganen gesetzmäßig gefassten Beschlüsse durchzuführen. Es ist somit an die vom Gemeinderat beschlossene Fassung des Vertrages gebunden.
Wenn Änderungen von Verträgen nach Beschlussfassung im Gemeinderat durchgeführt werden, sind die geänderten Verträge einer neuerlichen Beschlussfassung im Gemeinderat zuzuführen. Ohne Beschluss der geänderten Verträge ist die Gemeinde, und damit auch der Bürgermeister an die vom Gemeinderat beschlossene Version der Verträge gebunden. Der Bürgermeister wurde daher aufgefordert, sich an § 59 Oö. GemO 1990 zu halten und die Beschlüsse des Gemeinderates umzusetzen. Ein geänderter Vertrag darf erst dann unterzeichnet werden, wenn er in dieser Version vom Gemeinderat beschlossen wurde.