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Hundeleinenpflicht in der Gemeinde St.Pantaleon

3. April 2016

Hundeleinenpflicht in der Gemeinde St.Pantaleon

Gemeinderatsprotokoll vom 23.07.2014

7.133/ Beschlussfassung Hundeleinenpflicht im Gemeindegebiet

Bürgermeister – Es wurde bereits im Ausschuss über dieses Vorhaben diskutiert – dieser Punkt sollte einer Beschlussfassung zugeführt werden. Es gibt eine Zunahme bei der Hundeanmeldung und immer größere Beeinträchtigungen. In den Siedlungsgebieten wird es erst genommen – es könnte daher aufs ganze Gemeindegebiet ausgeweitet werden.

GR Pabinger – Ca.80 – 90 % der Hundebesitzer verhalten sich vorbildlich. Ich hätte vier Bereiche – aufgrund der Landwirtschaft bzw. Verschmutzung der Wiesen, die Jagd ist beeinträchtigt und der dritte Punkt ist die Sicherheit. Wenn man die Zeitung aufschlägt, dass es wichtig ist auch nur einen Fall verhindern zu helfen. Betreffend Hundewiese habe ich mit Linecker Gerhard gesprochen – er würde ein Grundstück zur Verfügung stellen.

Bürgermeister – Wir sollten die Hundeleinenpflicht auf ganzem Gemeindegebiet beschließen – die Hundesteuer soll vorerst nicht angerührt werden. Hier müssen wir zuerst schauen, welche Kosten hier entstehen.

Vizebgm Schneider – Geht auf das Schreiben vom Februar 2014 an Pabinger Manfred ein. Diese Voraussetzungen sind noch nicht erfüllt. Wir brauchen keine zahnlose Verordnung. Diese Punkte sollten geregelt werden. Wenn diese fünf Punkte erfüllt sind, sind wir dafür und sonst dagegen.

Diskussion über eine mögliche Leinenpflicht im ganzen Gemeindegebiet.

GR Gessl – Berichtet von einem Fall von zwei Kindern. Wenn wir das aus dem Blickwinkel beobachten wäre das sinnvoll.

GR Joham – Bin derzeit gegen die Hundeleinenpflicht – das Umfeld passt noch nicht.

GR Pabinger – Auf dem eigenen Grund kann der Hund tun was er will. Wie komme ich dazu, dass die Hunde in meinen Grund reinmachen.

GR Dr. Binder – Spricht sich für eine derartige Leinenpflicht aus – wenn dadurch Fälle von Bissverletzungen verhindert werden könnten. Wenn er an der Leine hängt ist alles ganzanders. Wenn man sich den einen oder anderen Biss erspart ist es ein Segen.

Vizebgm Schneider – Wir sind grundsätzlich nicht dagegen – der Ausschuss sollte eine Verordnung entwerfen, die auch passt.

Bürgermeister – Man könnte heute sagen grundsätzlich will der Gemeinderat dies – es müssen aber noch einige Punkte abgeklärt werden. Es könnte ein Grundsatzbeschluss gefasst werden.

Vizebgm Schneider – Wir sollten abklären, was der Grund kostet und dann können wir über die Hundesteuer diskutieren.

Bürgermeister – Wir sollten nur einen Grundsatzbeschluss fassen damit wir hier

weiterarbeiten können.

GV Grömer – Es kann nur einen Weg geben – Bürgermeister verweist es an den Ausschuss und über das Ergebnis wird dann abgestimmt. Was geschieht mit jemandem ohne Leine?

GR Pabinger – Wir sollten grundsätzlich im Gemeinderat dafür sein.

Vizebgm Schmidlechner – Findet es nicht verpflichtend, dass wir hier einen Hundeplatz haben. Glaube wir könnten hier eine Standardverordnung übernehmen.

Vizebgm Schneider – Es ist ein Schildbürgerstreich wenn wir zuerst eine Verordnung beschließen und erst dann die Inhalte definieren.

Bürgermeister – Es soll heute grundsätzlich fixiert werden, dann dem Ausschuss übertragen und dann bis September /Oktober vorbereitet werden.

GR Dr. Binder – Die Gemeindegrenzen sind bekannt. Wenn jemand nicht einsichtig ist, dann wird es nie etwas werden. Wenn wir eine Verordnung haben kann man zumindest habhaft werden – warum stimmen wir nicht einfach ab darüber.

Bürgermeister – Mein Vorschlag wäre, es dem Ausschuss zu übertragen und dann bis zum Jahresende auszuarbeiten.

GV Grömer – Man stimmt über etwas ab was noch nicht ausformuliert ist.

Bürgermeister – Wir haben eine Hundeleinenpflichtverordnung für die Gemeinde – diese soll ausgeweitet werden auf die Gemeindegrenzen. Wenn wir ein Foto bzw. eine Anzeige erhalten dann leiten wir dies weiter. Bei weiterem Vergehen werden dann entsprechende Maßnahmen gesetzt.

GR Dr. Binder – Die meisten Besitzer sind nicht bösartig – wenn man die dann vernünftig ermahnt dann werden sicherlich einige Hundebisse erspart bleiben. Durch eine Leinenpflicht tritt eine Verbesserung der Sicherheit.

Bürgermeister – Mein Vorschlag ist, dass man die bestehende Leinenpflicht auf das gesamte Gemeindegebiet erweitert.

Amtsleiter – Erklärt die rechtliche Vorgangsweise zur Erlangung einer Verordnung.

GV Grömer – Moniert, dass diese Verordnung noch nicht vorliegt. Wir sollten darüber abstimmen obwohl wir den Inhalt noch nicht kennen. Die Sache sollte an den Ausschuss verwiesen werden.

Diskussion über diese Verordnung und wie diese definiert wird.

Amtsleiter – Der Gemeinderat kann grundsätzlich sagen, eine Verordnung ist gewünscht, dann wird diese ausgearbeitet und entsprechend kundgemacht.

Bürgermeister – Wir können nicht unter dem Jahr etwa die Hundesteuer ändern.

GR Pabinger – Man braucht nicht etwas übers Knie brechen jetzt.

GR Dr. Binder – Die Beschlussfassung soll lauten, dass in der Gemeinde prinzipiell die Leinenpflicht gilt.

GR Pabinger – Wenn der Beschluss negativ ausgehen würde ist keine Verordnung notwendig.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Leinenpflicht auf das ganze Gemeindegebiet auszuweiten und eine entsprechende Verordnung in Folge zu beschließen.

Der Antrag wird in offener Abstimmung mit den Stimmen der ÖVP Fraktion, Dr. Binder, Schmiedlechner Andreas, Nußmüller Grete und Joham Bettina und den Gegenstimmen von Vizebgm. Schneider, GV Haller, GV Grömer, GR Tkauz, GR Tisch Franz, GR Huber, GR Jung, GR Gneist, GR Tisch Fabian, GR Ing. Geßl, GR Joham Fritz mehrheitlich angenommen.

 Was ist 21 Monate später geschehen?  NICHTS
Der Bürgermeister spricht davon, dass das Thema im Oktober 2014 in den Ausschuss kommen soll  und bis 31.12.2014 eine Grundverordnung vorliegt, die im Gemeinderat beschlossen werden soll. Keine Ausschusssitzung, keine Grundverordnung!
Der Bürgermeister erklärt, dass es keine Erhöhung der Hundesteuer geben soll. Diese wurde 5 Monate später  im Dezember 2014 mit den Gegenstimmen der SPÖ beschlossen!

Der Bürgermeister spricht von einem Grundsatzbeschluss, dann von einer

Verordnung für das ganze Gemeindegebiet und dann, dass die Verordnung vorher im Ausschuss behandelt werden soll.

 Was nun bitte?

Außer einer Erhöhung der Hundesteuer ist NICHTS passiert! Vor der Wahl 2015  hat man diesen hinkenden Gemeinderatsbeschuss bei den Grundbesitzern als große Errungenschaft verkauft.

Die SPÖ wird bei der nächsten Gemeinderatssitzung einen Antrag stellen, diesen hinkenden Beschluss zu widerrufen. Gemeinderatsbeschlüsse die vom Bürgermeister nicht umgesetzt werden sind 1. SINNLOS und 2. liegt die Umsetzung alleine in der rechtlichen Verantwortung des Bürgermeisters

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